VO (EG) Nr. 834/2007 und 889/2008

Düngemittel und Bodenverbesserer lt. VO (EG) Nr. 834/2007 und 889/2008

Grundsätzlich müssen im biologischen Landbau sowie bei Verzicht leicht löslicher Handelsdünger alle Maßnahmen zur Förderung der Bodenfruchtbarkeit ausgeschöpft werden.

Für die ausreichende Versorgung der Pflanzen mit Nährstoffen sollten alle im Betriebskreislauf vorhandenen Mittel ausgeschöpft werden. Sollte es dennoch zu Nährstoffengpässen kommen, sind verschiedene Düngemittel und Bodenverbesserer zugelassen.

Zugelassene AKRA-Produkte:

Zertifikat AKRA

Wenn sie einem Bio-Verband angehören, ersuchen wir Sie, mit Ihrem Verband in Kontakt zu treten, um sich den Einsatz dieser Produkte bestätigen zu lassen.

Für offene Fragen oder Beratung stehen wir Ihnen auch gerne, mit langjähriger Praxiserfahrung, zur Verfügung.

Mehr Infos unter www.infoxgen.com

Ihr Karner AKRA-Team

 

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